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   VG Kassel, 26.07.2017 - 3 O 2928/17.KS.A   

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https://dejure.org/2017,35974
VG Kassel, 26.07.2017 - 3 O 2928/17.KS.A (https://dejure.org/2017,35974)
VG Kassel, Entscheidung vom 26.07.2017 - 3 O 2928/17.KS.A (https://dejure.org/2017,35974)
VG Kassel, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 3 O 2928/17.KS.A (https://dejure.org/2017,35974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 165 VwGO, Nr. 1002 VV RVG, § 2 Abs. 2 S. 1 RVG
    Die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG wird nicht (allein) dadurch verdient, dass ein Bevollmächtigter die Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss eines Musterverfahrens erteilt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG wird nicht (allein) dadurch verdient, dass ein Bevollmächtigter die Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss eines Musterverfahrens erteilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 30.12.2016 - 15 C 16.1973

    Kostenerinnerung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus VG Kassel, 26.07.2017 - 3 O 2928/17
    Dabei muss die anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung in einer besonderen Tätigkeit des Bevollmächtigten liegen, die über die bereits mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs sowie über das Betreiben des Verfahrens als solches hinausgeht (vgl. grundlegend BayVGH, Beschl. v. 30.12.2016 - 15 C 16.1973, juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Eine solche folgt insbesondere nicht aus der bloßen Abgabe der Erledigungserklärung (vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 30.12.2016 - 15 C 16.1973, juris Rn. 17; Schütz, in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, VV 1002 Rn. 25).

  • VGH Hessen, 30.08.1993 - 5 TJ 1097/93

    Erledigungsgebühr des Rechtsanwaltes - Ruhensanordnung während Anhängigkeit eines

    Auszug aus VG Kassel, 26.07.2017 - 3 O 2928/17
    Zwar wäre die Anordnung des Ruhen des Verfahrens ohne die anwaltliche Mitwirkung nicht möglich gewesen, doch ist diese Tätigkeit durch die Verfahrensgebühr abgegolten (HessVGH, Beschl. v. 30.08.1993 - 5 TJ 1097/93, juris Rn. 2) Im Übrigen erledigt sich in diesen Fällen das Verfahren nicht durch Zustimmung zum Ruhen, sondern durch die Aufhebung oder Änderung des Bescheides (überzeugend Schafhausen, in: Schneider/Wolf, RVG, 8. Aufl. 2017, VV 1002 Rn. 25).

    Daher vermag sich das Gericht auch nicht der Meinung von Mayer (in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, VV 1002 Rn. 19) anzuschließen, welcher unter Rekurs auf das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 18.01.1983 - 15 B 1366/82, juris [nur LS]) die Beantragung des Ruhens des Verfahrens bis zum Abschluss eines "Musterverfahrens" als für die Entstehung der Erledigungsgebühr ausreichend erachtet (kritisch dazu auch HessVGH, Beschl. v. 30.08.1993 - 5 TJ 1097/93, juris Rn. 2; FG Köln, Beschl. v. 16.06.2011 - 10 Ko 933/11, juris Rn. 7 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.01.2017 - 10 E 11382/16

    Entstehen der Erledigungsgebühr; erforderliche anwaltliche Mitwirkung

    Auszug aus VG Kassel, 26.07.2017 - 3 O 2928/17
    Etwas anderes folgt letztlich auch nicht aus der von den Erinnerungsführern in Bezug genommenen Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 03.01.2017 - 10 E 11382/16.OVG, juris), denn auch das OVG Rheinland-Pfalz fordert "eine über das Ingangsetzen und Betreiben des Verfahrens hinausgehende, zielgerichtet auf eine gütliche Streitbeilegung ausgehende Tätigkeit des Rechtsanwalts", welche vorliegend aber gerade nicht festzustellen ist.
  • VG Kassel, 14.01.2015 - 3 L 2098/14

    Asylrecht

    Auszug aus VG Kassel, 26.07.2017 - 3 O 2928/17
    Den zeitgleich gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (3 L 2098/14.KS.A) hat das Gericht mit Beschluss vom 14.01.2015 abgelehnt.
  • FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11

    Entstehen einer Erledigungsgebühr

    Auszug aus VG Kassel, 26.07.2017 - 3 O 2928/17
    Daher vermag sich das Gericht auch nicht der Meinung von Mayer (in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, VV 1002 Rn. 19) anzuschließen, welcher unter Rekurs auf das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 18.01.1983 - 15 B 1366/82, juris [nur LS]) die Beantragung des Ruhens des Verfahrens bis zum Abschluss eines "Musterverfahrens" als für die Entstehung der Erledigungsgebühr ausreichend erachtet (kritisch dazu auch HessVGH, Beschl. v. 30.08.1993 - 5 TJ 1097/93, juris Rn. 2; FG Köln, Beschl. v. 16.06.2011 - 10 Ko 933/11, juris Rn. 7 ff.).
  • VG München, 02.03.2017 - M 7 M 17.508

    Anforderungen an Erledigungsgebühr für Rechtsanwalt

    Auszug aus VG Kassel, 26.07.2017 - 3 O 2928/17
    Für das Erinnerungsverfahren sind Gerichtskosten nicht vorgesehen, so dass das Erinnerungsverfahren gerichtskostenfrei ist (VG München, Beschl. v. 02.03.2017 - M 7 M 17.508, juris Rn. 19; Happ, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 165 Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1983 - 15 B 1366/82
    Auszug aus VG Kassel, 26.07.2017 - 3 O 2928/17
    Daher vermag sich das Gericht auch nicht der Meinung von Mayer (in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, VV 1002 Rn. 19) anzuschließen, welcher unter Rekurs auf das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 18.01.1983 - 15 B 1366/82, juris [nur LS]) die Beantragung des Ruhens des Verfahrens bis zum Abschluss eines "Musterverfahrens" als für die Entstehung der Erledigungsgebühr ausreichend erachtet (kritisch dazu auch HessVGH, Beschl. v. 30.08.1993 - 5 TJ 1097/93, juris Rn. 2; FG Köln, Beschl. v. 16.06.2011 - 10 Ko 933/11, juris Rn. 7 ff.).
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